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Winnerbe

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Begriff Definition
Winnerbe

war in Westfalen früher eine Erbleihe, deren Inhaber keine andere Pflicht gegenüber dem Grundherrn (Winnherr) hatte, als die Winnpflicht, d. h., die Zahlung eines Laudemiums, auch »Winne« genannt, bei Besitzwechsel und manchmal nach Ablauf einer Reihe von Jahren. Im übrigen konnte das Winnerbe ohne Zustimmung des Herrn veräußert, verpfändet und belastet werden.

Die Ausdrücke Winne, Winnbrief, Winnpflicht wurden auch für den Zins usw. der Leibeigenen verwendet.

Synonyme: Fachsprache