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Primogenitura

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Begriff Definition
Primogenitura

Erb- und Nachfolgerecht des erstgeborenen Sohnes und seiner männlichen Nachkommen. Die Primogenitura war seit der »Goldenen Bulle« von 1356 bei der Erbfolge in den Kurfürstentümern von besonderer Bedeutung. Die Kurlande sollten ungeteilt bleiben und der jeweils älteste Sohn (lat.primogenitus) die Nachfolge in der »Kurwürde« antreten. Verschiedene Landesherren regelten die Primogenitura in ihren Territorien durch Hausgesetze (z. B. Brandenburg 1473, Württemberg 1482, das albertinische Sachsen 1499, Bayern 1506). Neben dem Erbrecht des Adels hatte das ius primogeniturae (»Recht der Primogenitura«) Bedeutung bei »Familienfideikomissen« (»Majorat«).

Synonyme: Fachsprache