73630 Remshalden info@geiger-zaehler.de

Kötter

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Kötter

Ein Bauer, der nicht Anteil am alten Ackerland, den »Gewannen« hat, aber im übrigen nur Landwirtschaft betreibt, ohne gewerblichen Nebenberuf. Die Kötter, die besonders in den nordwestlichen u. mittleren Gebieten Deutschlands verbreitet sind, erscheinen mit kleinem Besitz (»Garten«, »Kötterland«) und wenig Rechten, gelangten aber allmählich zu teilweise bedeutendem Besitz und in den vollen Genuß der Rechte eines »Markgenossen« und wurden bei den Gemeinheitsteilungen den Bauern i.e.S. gleichgestellt.

In Nordwestdeutschland, besonders in Westfalen, sind die Kötter die Besitzer der »Kämpe«. Ihre Häuser – »(Hof)katen«, »Hütten«, »Kotten«, »Kotworten« oder die heutzutage meist eigentliche »Hofstellen« (»Katenstellen«, »Köterhöfe«, »Köt(t)ereien«, »Kothöfe«, »Kostätten«, »Kostellen«) – liegen stets vom Ackerland getrennt zwischen den Hofstellen der Erben, oder für sich in einer Gruppe, oder auch in eigener dorf-ähnlicher Siedlung (»Köterdorf«) etc.

Synonyme: Berufe