73630 Remshalden info@geiger-zaehler.de

Sachsenspiegel

Suche nach Begriffen
Begriff Definition
Sachsenspiegel

Ein in den 20er Jahren des 13 Jh. von dem »Ritter Eike von Repgow« geschriebenes Rechtsbuch. Der Sachsenspiegel umfasst hauptsächlich das überlieferte Gewohnheitsrecht aus dem Nordosten Deutschlands. Stammes- und Lehnsrechtsbestimmungen sind so einleuchtend und klar verständlich dargestellt, dass der Sachsenspiegel Vorbild für zahlreiche weitere Rechtsbücher wie u. a. den »Schwabenspiegel« und dem »Frankenspiegel« wurde.

Dass Eike von Repgows Rechtsbuch so starke Wirkung entfalten konnte, lag neben seiner Nähe zu verbreiteten Rechtspraxis auch an der Berufung auf »Karl den Großen«, der als Urheber der Gesetze des Sachsenspiegels angesehen wurde. Eng angelehnt ist die Rechtssammlung aber vor allem an einige Bestimmungen der verschiedenen Gottes- und Landfrieden.

Synonyme: Fachsprache