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Ratsherr

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Begriff Definition
Ratsherr

Mitglied des Rates eines städtischen Gemeinwesens. Die Ratsherren entstammten häufig reichen Kaufmannsfamilien, die besonders in den alten Handelsstädten die »Patrizier« bzw. ratsfähigen Geschlechter ausmachten.

So ist z. B. für Erfurt nachgewiesen, dass 1509 die insgesamt 42 R. aus nur 23 Familien stammten, von denen 13 alte Gefrundetenfamilien waren; 5 von ihnen hatten nicht weniger als 27 städtische Funktionen inne, davon allein die Familie Ziegler 16. In den später entstandenen Städten, bes. den mitteldeutschen Bergstädten, kam es kaum zur Herausbildung eines Patriziats und derartiger Machtkonzentration innerhalb weniger Familien.

Synonyme: Berufe