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Altenteil

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Begriff Definition
Altenteil

bezeichnet Leistungen und Lieferungen, die dem Besitzer eines Gutes (in der Regel eines bäuerlichen), der das Gut einem oder mehreren seiner Kinder bzw. Erben bei Lebzeiten abtritt, auf Lebenszeit zustehen, sowie auch der Vertrag, der dies regelt.

Das Altenteil ist entweder die persönliche Forderung an den Rechtsnachfolger oder Reallast auf dem Gut; es besteht in Geld oder Naturalien, in der Regel auch einer Wohnung für den »Altenteiler«, einem Grundstück usw.

Synonyme: Fachsprache