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Willi Geiger (Richter)

Willi Geiger (Richter)Deutscher Jurist, Richter am Bundesgerichtshof und am Bundesverfassungsgericht
 22.05.1909 in Neustadt an der Weinstraße
 19. 01.1994 in Karlsruhe

Vita [1]

Nach der »Machtergreifung« der Nationalsozialisten trat der studierte Jurist Geiger 1933 der SA bei und wurde Schulungs- und Pressereferent. Seit 1934 gehörte er dem NS-Rechtswahrerbund und der Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt an. 1937 wurde er Mitglied der NSDAP und stieg 1938 innerhalb der SA zum Rottenführer auf.

Geiger war als Staatsanwalt am Sondergericht Bamberg tätig und erwirkte dort in mindestens fünf Fällen Todesurteile.

1941 verfasste er eine Dissertationsschrift zum Thema Die Rechtsstellung des Schriftleiters nach dem Gesetz vom 4. Oktober 1933. Darin rechtfertigte er unter anderem die antisemitischen Berufsverbote für jüdische Journalisten: »Die Vorschrift hat mit einem Schlag den übermächtigen, volksschädigenden und kulturverletzenden Einfluß der jüdischen Rasse auf dem Gebiet der Presse beseitigt«. In diesem Zusammenhang hat er den Journalisten dem Berufsbeamten gleichgestellt – wörtlich: »zum Träger einer öffentlichen Aufgabe […] geadelt« – und herausgearbeitet, dass in diesem Metier untragbar sei, wer »sich in seiner beruflichen oder politischen Betätigung als Schädling an Volk und Staat erwiesen« habe, insbesondere durch frühere »Tätigkeit für die marxistische Presse«. Dass der Schriftführer »grundsätzlich arischer Abstammung sein« müsse, war von Geiger damals direkt aus dem Parteiprogramm der NSDAP abgeleitet worden.

Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Bamberg und 1949 Leiter des Verfassungsreferates im Bundesministerium der Justiz. Er entwarf im Ministerium das Bundesverfassungsgerichtsgesetz. 1950 wurde er dann an den Bundesgerichtshof berufen, wo er ab 1951 Präsident eines Senates war. Gleichzeitig war er von 1951 bis 1977 Richter am Bundesverfassungsgericht. Seine Amtszeit war damit die längste aller Verfassungsrichter und war auf eine Regelung zurückzuführen, nach der Bundesverfassungsrichter, die von Bundesgerichten kamen, bis zu ihrer Pensionierung amtieren konnten. 1954 wurde er auch Honorarprofessor an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Allein bis 1990 verfasste er über 300 Fachveröffentlichungen.

Geiger war Mitglied der katholischen Studentenverbindung K.D.St.V. Aenania München und K.D.St.V. Gothia Würzburg.

Quellen

[1] Wikipedia, Artikel »Willi Geiger (Richter)«;  http://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_%28Richter%29

Bildnachweise

[1] Common Wikimedia, »Geiger 1951«;  https://de.wikipedia.org/wiki/Willi_Geiger_%28Richter%29#/media/Datei:Bundesarchiv_B_145_Bild-F050216-0016,_Willi_Geiger.jpg