Das Lexikon der Genealogie
Hiermit möchte ich jedem Genealogen meine private Sammlung an genealogischen Daten und Begriffe in einem Art »Lexikon« zur Verfügung stellen.
Es beinhaltet verschiedene Themen rund um die Genealogie, wie z. B. Begrifflichkeiten oder Titulaturen. So stöbern Sie doch einfach mal im Genealogie-Lexikon. Vielleicht finden Sie den ein oder anderen interessanten Eintrag. Oder Sie finden eine Informationen, die Ihnen eventuell bei der Familienforschung weiter helfen kann.
Fehlerhafte Einträge können natürlich vorhanden sein, so dass ich nicht immer für die 100%ige Richtigkeit dieser Informationen garantieren möchte. Wenn Sie einen Fehler entdecken sollten, würde ich mich über eine E-Mail mit einem entsprechenden Hinweis freuen!
Bitte beachten sie: Das Feld »Synonyme« wird hier für die Klassifizierung der Lexikoneinträge bzw. als Hyperonym (Oberbegriff) verwendet!
Begriff | Definition |
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stepmother | (eng.) Stiefmutter |
stepparents | (eng.) Stiefeltern |
stepsister | (eng.) Stiefschwester |
stepson | (eng.) Stiefsohn |
Ster | Volumenmaß für Holz; entspricht 1 m³. Der Zwischenraum, der durch das Aufschichten entsteht, wird berücksichtigt. |
Sterzer | Vagabund, Landstreicher |
Steuern | siehe Abgabe |
Steuertonne | Flächenmaß; entspricht in Norddeutschland 5465 m² |
Stich | Mengenmaß für Fische; entspricht 20 Stück |
Stichling | siehe auch Bankert |
Stiefbruder | bezeichnet das Verhältnis eines Geschwisterteils zu dem Sohn eines Elternteils, das aus einer anderen Ehe stammen. |
Stiefeltern | bezeichnet allgemein das Verhältnis eines Elternteils zu dem Kind des anderen Partners, das aus einer anderen Ehe stammen. |
Stiefgeschwister | Bezeichnung für die Kinder, welche den selben Vater, aber eine andere Mutter haben, oder für die Kinder, welche die selbe Mutter, aber einen anderen Vater haben. |
Stiefkind | Allgemeine Bezeichnung für das nicht leibliche Kind, das aus einer anderen Beziehung des Ehepartners stammt. |
Stiefmutter | bezeichnet das Verhätnis eines weiblichen Elternteils zu den Kindern des männlichen Partners, die aus einer anderen Ehe stammen. Kein gesetzlicher sondern nur ein sprachlicher Begriff. |
Stiefschwester | bezeichnet das Verhältnis eines Geschwisterteils zu der Tochter eines Elternteils, die aus einer anderen Ehe stammen. |
Stiefsohn | Bezeichnung für den nicht leibliche Sohn, der aus einer anderen Beziehung des Ehepartners stammt. |
Stieftochter | Bezeichnung für die nicht leibliche Tochter, die aus einer anderen Beziehung des Ehepartners stammt. |
Stiefvater | bezeichnet das Verhältnis eines männlichen Elternteils zu den Kindern des weiblichen Partners, die aus einer anderen Ehe stammen. Kein gesetzlicher sondern nur ein sprachlicher Begriff. |
Stiege | Mengenmaß; entspricht 20 Stück; teilweise auch Steige |