|
»Heraldik« geht auf die Kunst der Herolde zurück. Sie waren im Mittelalter Hofbeamte, die bei den Turnieren das Hofzeremoniell überwachten, d.h., die Überprüfung der Turnierordnung und -fähigkeit – die sogenannte Edelblütigkeit – und bei Feldzügen bzw. Reisen ihren Herren vorauszureiten hatten. Sie schufen das Wappenwesen und legten Wappenbücher (Verzeichnisse) an. Wappen sind die erblichen Kennzeichen einer Familie, Gemeinwesen (Staat, Stadt, usw.) oder einer Körperschaft (Vereine, usw.). Der Begriff »Wappen« kommt vom mittelhochdeutschen Wort wapen, was soviel wie »Waffen« bedeutet. Sie leitet sich von den mittelalterlichen Schutzwaffen »Schild und Helm« ab. Damit besteht ein Wappen in der Regel aus dem Schild mit dem eigentlichen Bild sowie dem Oberwappen mit Helm, Helmdecke und -zier. Bei den meisten Wappen wird nur noch das Schild gezeigt, wie bei Staaten und Kommunen, das Oberwappen ist fast nur noch bei den Familienwappen anzutreffen. Abbildung: Der Aufbau eines Wappen mit seinen verschiedenen Bestandteilen. Zur Erläuterung der einzelnen Bestandteile klicken Sie bitte auf das Bild. Wappen verlangen bei der Gestaltung, das eine Reihe von Regeln eingehalten werden. So sind in der Heraldik nur sechs Grundfarben zulässig, auch Tinkturen genannt. Diese werden in Farbe und Metalle untergliedert. Als Farben gelten Rot, Blau, Grün und Schwarz, als Metalle Gold und Silber. Metalle werden dabei in Wappen häufig mit Gelb und Weiß dargestellt. Eine eher seltene Farbe in der Heraldik ist das Purpur.  |  |  |  |  |  |  | | Rot | Blau | Grün | Schwarz
| Purpur
| Silber
| Gold
| | Rubin Recht, Stärke Tapferkeit Würde, Liebe | Saphir Ruhm Ehre Aufrichtigkeit Treue Beständigkeit | Smaragd Freiheit Fröhlichkeit Hoffnung Lieblichkeit Gesundheit | Diamant Standhaftigkeit Demut Frieden Tod, Untergang Trauer | Purpur kaiserliche Farbe Hoheit Würde Herrlichkeit Macht | Perle Reinheit Keuschheit Unschuld Weisheit Freude | Topas Herrlichkeit Ansehen Hoheit Würde Reichtum |
Die wichtigste Farbregel gilt dem Verhältnis der Farben zueinander, dem Kontrast. Eine Farbe darf dabei nie auf oder neben einer anderen Farbe stehen. Dasselbe gilt für die Metalle. Laut der heraldischen Farbregel finden sich gewöhnliche Farben auf Metalle oder umgekehrt wieder. Weitere Begrifflichkeiten aus der Terminologie der Heraldik, die Sie in diesem Bereich des Öfteren antreffen werden, sollen kurz vorgestellt werden. Für eine weitere vertiefende Einführung in das durchaus interessante Thema »Heraldik« muss ich jedoch auf die zahlreich vorhandene Fachliteratur hinweisen. - Gemeine Figuren – Menschen, Tiere, menschliche und tierische Körperteile, Pflanzen, sowie Gegenstände, wie z. B. Schwert, Hammer, Gebäude usw.
- Heroldsbilder – geometrische Figuren; abstrakte Formen, die entstehen, wenn das Schild durch gerade oder gebogene Linien durchzogen sind.
- Redende Wappen – bezeichnet ein Wappen, das den Namen oder die Herkunft seines Trägers symbolisiert.
Abbildung: Wappen von München Abbildung: Wappen von Berlin - Rechts / Links – nicht vom Betrachter, sondern immer vom Schildträger aus gesehen.
- Vorne – die rechte Seite des Wappens, wenn dieses in der linken Hand getragen wird. Mit dieser Seite beginnt stets die Beschreibung eines Wappens.
|